Rechtsprechung
LAG Köln, 06.11.1991 - 7 Sa 627/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigungsschutz: Begriff des einheitlichen Betriebs - Anzahl der Beschäftigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einheitlicher Betrieb; Verwaltung; Wohnungseigentümergemeinschaft; Verwalter
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 16.05.1991 - 14 Ca 298/91
- LAG Köln, 06.11.1991 - 7 Sa 627/91
- BAG, 02.04.1992 - 2 AZR 574/91
Papierfundstellen
- NZA 1992, 413
- ZMR 1992, 205
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 10/87
Gemeinsamer Betrieb von zwei Unternehmen
Auszug aus LAG Köln, 06.11.1991 - 7 Sa 627/91
Ein gemeinsamer Betrieb in diesem Sinne liegt jedenfalls nur vor, wenn eine einheitliche Leitung besteht, vgl. BAG, Beschluss vom 14.9.1988 - 7 ABR 10/87,-.Der Einwand des Klägers, es genüge, dass sich zwei Unternehmen zur gemeinsamen Wahrnehmung der Arbeitgeberstellung gegenüber den im Betrieb Beschäftigten zusammenschließen, trifft nicht in jedem Falle zu, vgl. BAG, Beschluss vom 14.09.1988 - 7 ABR 10/87 - unter B 3 der Gründe.
- BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84
Betriebsbegriff i.S. des § 1 KSchG
Auszug aus LAG Köln, 06.11.1991 - 7 Sa 627/91
Im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist eine Zusammenrechnung von Arbeitnehmern verschiedener Arbeitgeber nur zulässig, soweit die Arbeitgeber einen gemeinsamen Betrieb bilden, BAG, Urteil vom 23.6.1985 - 2 AZR 452/84 -. - BAG, 09.09.1982 - 2 AZR 253/80
Vorlage einer Arbeitgeberstellung
Auszug aus LAG Köln, 06.11.1991 - 7 Sa 627/91
Ein Hauseigentümer verliert seine Arbeitgeberstellung jedenfalls nicht dadurch, dass er die Ausübung der Arbeitgeberfunktion teilweise einem Dritten (z.B. einer Hausverwaltungsgesellschaft) überträgt, BAG, Urteil vom 09.09.1982 - 2 AZR 253/80 -. - BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 519/86
Betriebsübergang-Mietshaus
Auszug aus LAG Köln, 06.11.1991 - 7 Sa 627/91
Darunter sind Einrichtungen zu verstehen, die sich jedenfalls nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen, vgl. KR-Becker, 3. Aufl., § 23 KSchG , Rdn. 50 und § 1 KSchG , Rdn. 79. Die Wohnanlagen ... und ... könnten demgemäß allenfalls insoweit ein Betrieb oder eine Verwaltung im Sinne der §§ 1 und 23 KSchG sein, als die dortigen Wohnungen vermietet sind, vgl. BAG, Urteil vom 16.10.1987 - 7 AZR 519/86 -.
- BAG, 02.04.1992 - 2 AZR 574/91
Kündigungsschutz: Begriff des einheitlichen Betriebs - Anzahl der Beschäftigten
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. November 1991 - 7 Sa 627/91 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Rechtsprechung
ArbG Rheine, 13.11.1991 - 2 Ca 134/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Überstundenvergütung nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses; Unwirksame Vergütungsvereinbarung wegen Lohnwuchers; Tarifliche Vorschriften an Stelle der unwirksamen Vereinbarung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA 1992, 413 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Sachsen, 16.01.2008 - 9 Sa 269/07
Lohnwucher im Ausbildungsverhältnis; unbegründete Vergütungsklage eines …
Anzunehmen wäre dies nur, wenn dem Kläger Arbeiten übertragen worden wären, die in keinem Sachzusammenhang mit der Ausbildung standen, sondern lediglich einen zusätzlichen Beschäftigungsbedarf im Betrieb abdecken sollten (…Lakies/Nehls a. a. O. Rdnr. 39;… Stück a. a. O. Rdnr. 54 [Wochenend-Fütterungsdienst in der Landwirtschaft]; Arbeitsgericht Rheine vom 13.11.1991 - 2 Ca 134/91 - NZA 1992, 413). - ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07
Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung
111) S. dazu BAG 21.3.1984 (Fn. 98) (B.II.4.): "Zutreffend hat das Berufungsgericht ... auf die tariflich übliche Entlohnung zurückgegriffen"; 26.5.1993 - 4 AZR 461/92 - AP § 612 BGB Diskriminierung Nr. 2 (A.III.2 b); 14.6.1994 - 9 AZR 89/93 - NZA 1995, 178 (III.2.): "Anhaltspunkt ist die tariflich bestimmte Leistung, es sei denn, es würden sich Hinweise dafür finden, dass die übliche Vergütung geringer oder höher anzusetzen ist"; s. weit früher schon LAG Düsseldorf 23.8.1977 (Fn. 81), wonach als "üblicher" Lohn "in der Regel der für den räumlichen und fachlichen Bereich geltende tarifvertragliche Lohn" jedenfalls dann anzusehen sei, "wenn dieser für die überwiegende Anzahl der in Frage kommenden Arbeitsverhältnisse verbindlich" sei; im gleichen Sinne LAG Bremen 3.12.1992 (Fn. 72); ArbG Rheine 13.11.1991 - 2 Ca 134/91 - NZA 1992, 413 (Ls.): "tariflich vorgesehene Vergütung"; ArbG Wesel 3.5.1995 (Fn. 72): "'übliche Vergütung' hier "mit dem Tariflohn identisch". - ArbG Limburg, 03.09.2010 - 1 Ca 49/10
Angemessene Vergütung einer Auszubildenden für die Ableistung von Überstunden
So hat etwa das Arbeitsgericht Rheine (Arbeitsgericht Rheine, Urteil vom 13.11.1991 - 2 Ca 134/91, NZA 1992, 413) entschieden, dass die Beauftragung mit der Wochenendfütterung in der Landwirtschaft für einen Auszubildenden der Landwirtschaft nicht zum Ausbildungsverhältnis gehört und damit gem. § 612 Abs. 2 BGB mit der für die gewerblichen Arbeitnehmer tariflich vorgesehenen Vergütung zu bezahlen ist (…in diese Richtung offenbar auch Schaub/Vogelsang, Arbeitsrechtshandbuch, 13. Auflage, § 174 Rn. 67).