Weitere Entscheidung unten: ArbG Rheine, 13.11.1991

Rechtsprechung
   LAG Köln, 06.11.1991 - 7 Sa 627/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3734
LAG Köln, 06.11.1991 - 7 Sa 627/91 (https://dejure.org/1991,3734)
LAG Köln, Entscheidung vom 06.11.1991 - 7 Sa 627/91 (https://dejure.org/1991,3734)
LAG Köln, Entscheidung vom 06. November 1991 - 7 Sa 627/91 (https://dejure.org/1991,3734)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3734) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsschutz: Begriff des einheitlichen Betriebs - Anzahl der Beschäftigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einheitlicher Betrieb; Verwaltung; Wohnungseigentümergemeinschaft; Verwalter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 413
  • ZMR 1992, 205
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 10/87

    Gemeinsamer Betrieb von zwei Unternehmen

    Auszug aus LAG Köln, 06.11.1991 - 7 Sa 627/91
    Ein gemeinsamer Betrieb in diesem Sinne liegt jedenfalls nur vor, wenn eine einheitliche Leitung besteht, vgl. BAG, Beschluss vom 14.9.1988 - 7 ABR 10/87,-.

    Der Einwand des Klägers, es genüge, dass sich zwei Unternehmen zur gemeinsamen Wahrnehmung der Arbeitgeberstellung gegenüber den im Betrieb Beschäftigten zusammenschließen, trifft nicht in jedem Falle zu, vgl. BAG, Beschluss vom 14.09.1988 - 7 ABR 10/87 - unter B 3 der Gründe.

  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84

    Betriebsbegriff i.S. des § 1 KSchG

    Auszug aus LAG Köln, 06.11.1991 - 7 Sa 627/91
    Im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist eine Zusammenrechnung von Arbeitnehmern verschiedener Arbeitgeber nur zulässig, soweit die Arbeitgeber einen gemeinsamen Betrieb bilden, BAG, Urteil vom 23.6.1985 - 2 AZR 452/84 -.
  • BAG, 09.09.1982 - 2 AZR 253/80

    Vorlage einer Arbeitgeberstellung

    Auszug aus LAG Köln, 06.11.1991 - 7 Sa 627/91
    Ein Hauseigentümer verliert seine Arbeitgeberstellung jedenfalls nicht dadurch, dass er die Ausübung der Arbeitgeberfunktion teilweise einem Dritten (z.B. einer Hausverwaltungsgesellschaft) überträgt, BAG, Urteil vom 09.09.1982 - 2 AZR 253/80 -.
  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 519/86

    Betriebsübergang-Mietshaus

    Auszug aus LAG Köln, 06.11.1991 - 7 Sa 627/91
    Darunter sind Einrichtungen zu verstehen, die sich jedenfalls nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen, vgl. KR-Becker, 3. Aufl., § 23 KSchG , Rdn. 50 und § 1 KSchG , Rdn. 79. Die Wohnanlagen ... und ... könnten demgemäß allenfalls insoweit ein Betrieb oder eine Verwaltung im Sinne der §§ 1 und 23 KSchG sein, als die dortigen Wohnungen vermietet sind, vgl. BAG, Urteil vom 16.10.1987 - 7 AZR 519/86 -.
  • BAG, 02.04.1992 - 2 AZR 574/91

    Kündigungsschutz: Begriff des einheitlichen Betriebs - Anzahl der Beschäftigten

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. November 1991 - 7 Sa 627/91 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   ArbG Rheine, 13.11.1991 - 2 Ca 134/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10305
ArbG Rheine, 13.11.1991 - 2 Ca 134/91 (https://dejure.org/1991,10305)
ArbG Rheine, Entscheidung vom 13.11.1991 - 2 Ca 134/91 (https://dejure.org/1991,10305)
ArbG Rheine, Entscheidung vom 13. November 1991 - 2 Ca 134/91 (https://dejure.org/1991,10305)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,10305) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Überstundenvergütung nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses; Unwirksame Vergütungsvereinbarung wegen Lohnwuchers; Tarifliche Vorschriften an Stelle der unwirksamen Vereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 413 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Sachsen, 16.01.2008 - 9 Sa 269/07

    Lohnwucher im Ausbildungsverhältnis; unbegründete Vergütungsklage eines

    Anzunehmen wäre dies nur, wenn dem Kläger Arbeiten übertragen worden wären, die in keinem Sachzusammenhang mit der Ausbildung standen, sondern lediglich einen zusätzlichen Beschäftigungsbedarf im Betrieb abdecken sollten (Lakies/Nehls a. a. O. Rdnr. 39; Stück a. a. O. Rdnr. 54 [Wochenend-Fütterungsdienst in der Landwirtschaft]; Arbeitsgericht Rheine vom 13.11.1991 - 2 Ca 134/91 - NZA 1992, 413).
  • ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07

    Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung

    111) S. dazu BAG 21.3.1984 (Fn. 98) (B.II.4.): "Zutreffend hat das Berufungsgericht ... auf die tariflich übliche Entlohnung zurückgegriffen"; 26.5.1993 - 4 AZR 461/92 - AP § 612 BGB Diskriminierung Nr. 2 (A.III.2 b); 14.6.1994 - 9 AZR 89/93 - NZA 1995, 178 (III.2.): "Anhaltspunkt ist die tariflich bestimmte Leistung, es sei denn, es würden sich Hinweise dafür finden, dass die übliche Vergütung geringer oder höher anzusetzen ist"; s. weit früher schon LAG Düsseldorf 23.8.1977 (Fn. 81), wonach als "üblicher" Lohn "in der Regel der für den räumlichen und fachlichen Bereich geltende tarifvertragliche Lohn" jedenfalls dann anzusehen sei, "wenn dieser für die überwiegende Anzahl der in Frage kommenden Arbeitsverhältnisse verbindlich" sei; im gleichen Sinne LAG Bremen 3.12.1992 (Fn. 72); ArbG Rheine 13.11.1991 - 2 Ca 134/91 - NZA 1992, 413 (Ls.): "tariflich vorgesehene Vergütung"; ArbG Wesel 3.5.1995 (Fn. 72): "'übliche Vergütung' hier "mit dem Tariflohn identisch".
  • ArbG Limburg, 03.09.2010 - 1 Ca 49/10

    Angemessene Vergütung einer Auszubildenden für die Ableistung von Überstunden

    So hat etwa das Arbeitsgericht Rheine (Arbeitsgericht Rheine, Urteil vom 13.11.1991 - 2 Ca 134/91, NZA 1992, 413) entschieden, dass die Beauftragung mit der Wochenendfütterung in der Landwirtschaft für einen Auszubildenden der Landwirtschaft nicht zum Ausbildungsverhältnis gehört und damit gem. § 612 Abs. 2 BGB mit der für die gewerblichen Arbeitnehmer tariflich vorgesehenen Vergütung zu bezahlen ist (in diese Richtung offenbar auch Schaub/Vogelsang, Arbeitsrechtshandbuch, 13. Auflage, § 174 Rn. 67).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht